Viele kennen das: In der Dusche, Badewanne oder Toilette läuft das Wasser keineswegs mehr richtig ab. Daraufhin treten unangenehme Gerüche als Erstes lediglich in der Nähe vom Abfluss auf, später sogar im Haushalt. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es wichtig, dass eine Abflussreinigung durch einen Notdienst Rohrreinigung, wie ihn etwa in Wien die Rohr Zauber GmbH anbietet, durchgeführt wird.
Wie die Rohrreinigungsfirma hilft
Selbstverständlich gibt einige chemische Waffen und Hausmittel, mit welchen selbst eine Rohrverstopfung bekämpft werden kann. Allerdings kommt man mit diesen häufig nicht weit, da viele Mittel lediglich abflussnahe Verstopfungen lösen. Wenn das Problem tiefer ist, empfiehlt es sich, einen Notdienst Rohrreinigung zu rufen. Zur Lösung der Angelegenheit stehen diesem verschiedene Mittel zur Verfügung. Bei der mechanischen Abflussreinigung mit einer entsprechenden Spirale oder Schwammgummikugel ist meist schon viel erreichbar. Hilft dies noch nicht, haben die Klempner der Rohrreinigungsfirma die Möglichkeit, mithilfe der Rohrspülung ebenso weiter entfernte Bereiche vom Abflussrohr frei zu bekommen. Wenn die Verstopfungen hartnäckiger sind, genügt das Spülen jedoch häufig nicht. Dann ist die chemische Reinigung eine mögliche Variante. Es gibt zwar chemische Mittel auch im freien Verkauf, allerdings kann man als Laie bei einer tief sitzenden Verstopfung mit diesen nicht viel erreichen. Der Notdienst Rohrreinigung gelangt mit seinen Mitteln ebenso in tiefere Bereiche vom jeweiligen Rohr. Versagen die genannten Vorgehensweisen, sind weiterhin Offline-Varianten möglich. Hierunter versteht man Methoden, bei welchen die Leitung als Erstes stillgelegt wird. Im Anschluss können mit Druckluft, Hitze oder Wasserdruck die Verstopfungen entfernt werden.
Wer die Kosten für die Rohrreinigung übernimmt
Abflüsse sind stets Teil der Mietsache. Somit hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass diese sich im einwandfreien Zustand befinden, wenn Mieter die Haushalte beziehen. Das heißt, die Abflussrohre müssen so gewartet sein, dass keine Beeinträchtigungen bei sachgemäßem Gebrauch zu befürchten sind. Wenn also die Verstopfung an dem entsprechenden Abflussrohr liegt, welches wahrscheinlich über einige Jahrzehnte verkalkt und daher verstopft ist, muss der Vermieter die Abflussreinigung an die Notdienst Rohrreinigung bezahlen. Selbst bei Problemen am Kanal und keineswegs bei dem Abfluss von einer besonderen Wohnung wird hier der Hauseigentümer in die Pflicht genommen. Hat jedoch der Mieter die Rohrverstopfung verursacht, in dem er auf einmal zu viel Toilettenpapier oder Damenbinden in der Toilette entsorgt hat, oder indem die Haare nicht im Abflusssieb aufgefangen, sondern lediglich heruntergespült wurden, dann hat dieser auch selbst dafür aufzukommen. Das gilt übrigens auch, wenn die Gäste den Abfluss verstopft haben, da man als Mieter für seine Besucher haftet. Jedoch wird es kompliziert, wenn der Auslöser nicht ganz klar ist. Dann hat der Vermieter zunächst mal die Rohrreinigung zu übernehmen. Sollte dieser das Verschulden bei seinem Mieter sehen, muss er diesem es erst einmal nachweisen.